Übernimmt meine Grund-, bzw. Zusatzversicherung meine Augenlaserbehandlung?

Um diese Frage zu beantworten, muss der Unterschied zwischen einem medizinischen und einem freiwilligen Eingriff genauer angeschaut werden.

Medizinischer Eingriff

Die obligatorische Grundversicherung übernimmt die Kosten für eine Augenlaserbehandlung nur dann, wenn es medizinisch notwendig ist. Es gibt nur wenige Ausnahmen, wie zum Beispiel: eine sehr starke Sehbehinderung von mehr als 10 Dioptrien mit nachgewiesener Kontaktlinsenunverträglichkeit, ein starker Unterschied von drei Dioptrien der Sehkraft beider Augen mit nachgewiesener Kontaktlinsenunverträglichkeit oder bei Narben auf der Hornhaut nach einer Augenverletzung, um sie wieder zu glätten. Aber auch diese Ausnahmen werden nur in Einzelfällen übernommen. Um einen Antrag für die Kostenübernahme bei der Krankenkasse zu stellen, muss zuerst von einem Augenarzt das medizinische Problem festgestellt werden, welches für die Unverträglichkeit von Kontaktlinsen und/oder Brillen verantwortlich ist.

Freiwilliger Eingriff

In den allermeisten Fällen sind die Gründe für eine Laserbehandlung jedoch eher ein persönlicher Wunsch der Kunden und aus medizinischer Sicht nicht notwendig. Hier geht es in erster Linie darum, unsere Lebensqualität zu verbessern. Brillenfreiheit beim Sport und/oder bei der Arbeit. Dies sind aber keine Gründe für die Krankenkasse sich an den Kosten zu beteiligen.

Autor: Christian Godino, Augenoptiker, Augenklinik LUKS Luzern