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Häufig gestellte Fragen
1. Ist die Behandlung mit dem Laser auch bei mir möglich?
Dies ist abhängig von Brillenwert, Hornhautdicke und Pupillengrösse. Behandlungen bei kleineren Brillenwerten sind meist möglich, bei höheren Werten kann der Entscheid nur aufgrund ausgedehnter Voruntersuchungen getroffen werden.
2. Wie sieht der Behandlungsablauf aus?
Bei der C-Ten Behandlungsmethode wird das Auge nicht berührt. Mit Tropfen wird das Auge unempfindindlich gemacht, der Patient muss lediglich ein rotes Licht fixieren, der Arzt kontrolliert die Zentrierung, den Rest erledigt der Laser innerhalb 30 bis 60 Sekunden.
3. Was sind die Risiken?
Komplikationen treten sehr selten auf.
Die Zielgenauigkeit ist nie 100%, allerdings kann eine Nachbehandlung meist problemlos durchgeführt werden.
4. Verschlechtert sich das Operationsergebnis mit der Zeit?
Es kann vorkommen, dass die Kurz- oder Weitsichtigkeit wieder zunimmt. Dies kann eine Folge des Heilungsprozesses sein. Eine Nachbehandlung ist dann möglich.
5. Kann eine Zunahme der Kurzsichtigkeit durch die Laserbehandlung zum Stillstand gebracht werden?
Nein. Wenn die Kurzsichtigkeit vor der Behandlung stets zugenommen hat, ist auch mit einer weiteren Zunahme nach der Behandlung zu rechnen. Deshalb führt man die Laserbehandlung erst dann durch, wenn der Brillenwert mindestens ein Jahr lang stabil war.
6. Wie sind die Langzeitergebnisse?
Die Excimer Laserbehandlungen werden seit 1989 durchgeführt. Es sind praktisch keine Komplikationen bekannt, die erst nach ein paar Jahren auftreten.
7. Bei wem soll die Behandlung nicht durchgeführt werden?
- bei Patienten unter 20 Jahren
- bei einem instabilen Brillenwert
- bei Augenerkrankungen
- bei bestimmten Allgemeinerkrankungen
- bei Patienten mit einem Herzschrittmacher
8. Was ist C-Ten?
C = Customized (massgeschneidert)
Te = Transepithelial (die Oberfläche wird durch den Laser selbst entfernt)
n = non contact (das Auge wird nicht berührt)
9. Wann kann ich wieder normal sehen?
Dies ist individuell. Üblicherweise ist die Sehschärfe nach einer Woche ziemlich gut und sie stabilisiert sich meist nach mehreren Wochen.
10. Wie lange ist man nach der Behandlung arbeitsunfähig?
Bei einseitiger Behandlung kann die Arbeit nach 4 Tagen wieder aufgenommen werden. Werden beide Augen gleichzeitig behandelt, muss mit einer reduzierten Sehschärfe für ca. 2 Wochen gerechnet werden.
11. Wann kann ich wieder Sport treiben?
Die meisten Sportarten können bereits nach wenigen Tagen wieder betrieben werden.
12. Wann kann ich wieder Auto fahren?
Sobald eine ausreichende Sehschärfe vorhanden ist, in der Regel nach 1 bis 2 Wochen.
13. Kann ich meine Kontaktlinsen bis zur Behandlung tragen?
Nein. Weiche Kontaktlinsen sollten ca. 2 Wochen und harte Kontaktlinsen ca. 4 Wochen vorher nicht mehr getragen werden. Alternativ können in diesem Zeitraum Tageslinsen verwendet werden, bei ihnen ist eine Pause von lediglich 2 Tagen notwendig.
14. Werde ich Schmerzen haben?
Die Behandlung ist schmerzfrei. Nach der C-Ten Behandlung treten bei 85% der Patienten keine oder nur wenig Schmerzen auf. Sie erhalten jedoch entsprechende Schmerzmittel für Zuhause.
15. Wie lange dauert die Behandlung?
Die Laserbehandlung dauert zwischen 30 und 60 Sekunden.
16. Werden beide Augen am gleichen Tag behandelt?
Ja, wenn Sie eine reduzierte Sehschärfe für 2 Wochen hinnehmen können.
17. Ist eine Nachkorrektur möglich?
Ja, eine Nachkorrektur ist meist möglich.
18. Wie sieht die Nachkorrektur aus?
Genau gleich der Erstbehandlung.
19. Worauf muss ich nach der Behandlung achten?
Bis die Wundheilung abgeschlossen ist (3-4 Tage), sollte man darauf achten, dass kein Wasser ins Auge gelangt. In den ersten 3 Monaten ist auch eine direkte Sonnenbestrahlung zu vermeiden (gute Sonnenbrille und Mütze tragen).
20. Wie teuer ist die Behandlung?
| Voruntersuchung: |
450.00 CHF |
| C-Ten pro Auge: |
3600.00 CHF |
Medikamente, Nachkontrollen und event. Nachbehandlung sind im Preis inbegriffen.
21. Übernimmt die Krankenkasse die Behandlungskosten?
Nein. Die Laserbehandlung ist keine Pflichtleistung der Krankenkassen. Haben Sie eine Zusatzversicherung, so können sie bei der Krankenkasse nach einer Kostenbeteiligung fragen
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